Gern berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Verkehrsrechtes.
Sowohl im zivilrechtlichen Bereich, z.B.
* bei der Regulierung von Unfallsachen,
* Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (u.a. Schmerzensgeld)
helfe ich Ihnen gern weiter,
aber auch im Verkehrsstrafrecht stehe ich Ihnen gern mit anwaltlicher Beratung, Vertretung bzw. Verteidigung zur Seite, z.B.
* bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren ...)
* Verkehrsstrafsachen (Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid der Behörde erhalten haben oder bereits eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorliegen, nehmen Sie bitte schnellst möglich Kontakt auf.