Sozialrecht

 

Im Sozialrecht sehen sich viele Bürger oftmals mit einer falschen Entscheidung

der Behörde konfrontiert, vornehmlich geht es hier um Problematiken, die mit Sozialleistungen und Hilfen von staatlichen Leistungsträgern zusammenhängen.

 

Die Aufgabe des Anwaltes ist hierbei zu versuchen, Ihr Recht bzw. Ihren Anspruch auf Leistungen gegenüber den verschiedenen Behörden: dem  Jobcenter, der Agentur für Arbeit, dem Sozialamt, Versicherungsunternehmen oder anderen Institutionen durchsetzen. 

 

Meist geht es um Ansprüche aus, der gesetzlichen Rentenversicherung,  Arbeitslosenversicherung,  Krankenversicherung,  Unfallversicherung,  Pflegeversicherung etc. .

 

Weiterhin gehts es auch um staatliche Geld- und Sachleistungen,

z.B.  die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II/Hartz IV) und die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

 

Zum Sozialrecht gehören auch Fragen zum  Kindergeld und zum  Wohngeld.

 

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gern!

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid der Behörde erhalten und halten diesen

für ungerechtfertigt? 

Dann sollten Sie diesen kurzfristig überprüfen lassen.

 

Ich werde Ihr Recht in außergerichtlichen Verhandlungen,  als auch bei einer eventuell notwendigen Klage vor Gericht versuchen durchzusetzen.

 

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf. 

 

 

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© Rechtsanwalt Peter Loel, Steinstr. 62, 14776 Brandenburg